Besprechung des neuen bundesgerichtlichen Leitentscheids betreffend Retrozessionen
Mit Leitentscheid vom 12. Januar 2026 verneinte das Bundesgericht die Herausgabepflicht von Retrozessionen in einem Execution Only-Verhältnis (BGer 4A_149/2025). In Ihrer AJP-Besprechung ordnet Martina Reber diesen Entscheid in die bisherige bundesgerichtliche Retrozessionsrechtsprechung ein und analysiert insbesondere, ob er eine generelle Praxisänderung betreffend Vertriebsentschädigungen bewirkt. Weiter würdigt Martina Reber den Entscheid aus methodischer Sicht und äussert sich zu seiner Relevanz für das Aufsichtsrecht.
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Ein Beitrag von Martina Reber