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TaxPage - Glück im Spiel? Wie habe ich das zu versteuern?

Publications 21 November 2024

Einführung

Wer hat sich noch keine Gedanken darüber gemacht, was er alles mit einem Lottogewinn machen würde? Doch wie wir alle wissen, ist der 6er im Lotto eher unwahrscheinlich. Doch sollten Sie trotzdem einmal Glück im Spiel haben – sei es im Casino, mit Losen oder bei Geschicklichkeitsspielen – wie wäre das zu versteuern? 

Deklaration in der Steuererklärung

Grundsätzlich sind alle Lotterie- und Glücksspielgewinne in der Steuererklärung zu deklarieren. Naturalgewinne – d.h. beispielsweise ein Auto, Gold oder eine Reise – sind mit ihrem Marktwert zum Zeitpunkt des Gewinnes anzugeben. 

Im Gegenzug dürfen Sie beispielsweise im Kanton Bern Spieleinsätze abziehen. Der Abzug ist jedoch begrenzt: 5% als Pauschalabzug von den Einsatzkosten, maximal jedoch CHF 5'200 (Kantons- und Gemeindesteuern) bzw. CHF 5'300 (Direkte Bundessteuern). Bei Gewinnen aus Spielen auf Online-Portalen von Schweizer Casinos sind die vom Online-Spielerkonto abgebuchten Spieleinsätze bis maximal CHF 25'900 (Kantons- und Gemeindesteuern) bzw. CHF 26'400 (Direkte Bundessteuern) abziehbar. 

Besteuerung von Lotterie- und Spielgewinnen

Für gewisse Gewinne ist ein Freibetrag vorgesehen. So gilt bei Gewinnen von beispielsweise Swisslotto und Euromillions (sogenannte Grossspiele) ein Freibetrag von bis zu CHF 1.037 Mio. (Kantons- und Gemeindesteuern) und CHF 1.056 Mio. (Direkte Bundessteuern). Nachdem der Gewinn in der Steuererklärung deklariert wurde, wird der Freibetrag bei der Veranlagung automatisch abgezogen. Steuern zahlen Sie "nur" auf den übersteigenden Anteil des Gewinns. 

Für andere Gewinne – beispielsweise Glückspielgewinne aus dem Ausland oder aus ausländischen Onlinespielen – besteht kein Freibetrag. Der Gewinn wird somit vollumfänglich besteuert. 

Es gibt jedoch auch gänzlich steuerfreie Gewinne. Gewinne in Spielbanken, Casinos, Tombolas oder Wettbewerben mit Gewinnen von max. CHF 1'000.00 (Kantons- und Gemeinsteuern) und CHF 1'100.00 (Direkte Bundesteuern) die von Firmen durchgeführt werden. Auch wenn diese Gewinne nicht besteuert werden, vergessen Sie nicht, diese als nicht steuerbare Einkünfte in Ihrer Steuererklärung zu deklarieren. 

Sofern von einem steuerbaren Gewinn die Verrechnungssteuer abgezogen wurde, wird dieser Betrag zurückerstattet, wenn der Gewinn ordnungsgemäss in der Steuererklärung deklariert wurde.

Anpassungen von Steuerfreibetrag und -grenze

Es ist vorgesehen, dass die Folgen der kalten Progression jährlich ausgegelichen werden. Entsprechend werden die Beträge bei den Steuern von Jahr zu Jahr an die Teuerung angepasst. So wurde nicht nur der Steuertarif, sondern auch die Steuerfreibeträge auf 2024 angepasst.

Fazit

Wie immer ist auch in einem Glücksfall an die Steuern zu denken. Selbst wenn Sie Gewinne innerhalb eines Freibetrages erzielen, müssen diese ordentlich deklariert werden. 

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns:

Ihr valfor TaxTeam

Involviertes Team

Daniel Gatenby Partner

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