back

TaxPage - Gibt es Erbschaftssteuern künftig auf Bundesebene?

Publications 24 October 2024

Einführung

Derzeit entscheiden die Kantone ob und in welchem Umfang Erbschaftssteuern erhoben werden. Doch wird diese Kompetenz in Zukunft auch dem Bund zukommen?

Status quo des Kantons Bern

Die bernische Erbschaftssteuer ist als Erbanfallsteuer und nicht als Nachlasssteuer ausgestaltet. Das bedeutet, dass der einzelne Erbe für seinen Erbanteil und nicht die Erbengemeinschaft für den gesamten Nachlass steuerpflichtig wird. Die Steuerhoheit des Kantons ist gegeben, sofern (1) ein Erblasser seinen letzten steuerrechtlichen Wohnsitz im Kanton hatte, (2) hier der Erbgang eröffnet wurde oder (3) im Kanton gelegene Grundstücke übergehen.

Steuerbefreit sind insbesondere Zuwendungen unter Ehegatten und an Nachkommen.

Besteuert wird der Vermögenserwerb, von welchem sachliche Abzüge – z.B. Erbschafts- und Erbgangsschulden – gemacht werden können. Weiter steht es jedem Erwerber zu, einen allgemeinen Betrag von CHF 12'000 abzuziehen. Der einfache (progressive) Steuertarif beträgt zwischen 1 – 2.5% je nach Höhe der Zuwendung, wobei der effektive Steuerbetrag zusätzlich vom Verwandtschaftsgrad abhängt (Faktor).

Gleiches gilt im Übrigen für Schenkungen auf welchen eine Schenkungssteuer erhoben wird.

Informationen zu kantonalen Unterschieden finden Sie in der GHR TaxPage August 2022.

Zukunftssteuer auf Bundesebene?

Mit dem Zustandekommen der "Initiative für eine Zukunft" besteht ein Vorschlag zur Einführung einer sog. Zukunftssteuer. Sie soll vom Bund erhoben werden.

Die Zukunftssteuer soll auf dem Nachlass (und den Schenkungen) von natürlichen Personen erhoben werden und die Erhebung der kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuer unberührt lassen. Der Steuersatz beträgt 50%. Die Besteuerung erfolgt erst bei Überschreitung des Freibetrags in der Höhe von CHF 50 Millionen; dieser Betrag sei periodisch an die Teuerung anzupassen.

Der Rohertrag der Zukunftssteuer soll anschliessend zu 2/3 dem Bund und zu 1/3 den Kantonen zukommen und dem Aufbau und Erhalt einer lebenswerten Zukunft dienen. Ziel der Steuer ist es, die Bekämpfung der Klimakrise sowie den dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft zu finanzieren.

Beispiel

Wenn der Erblasser A in seinem Testament B als Erben einsetzt und einen Nachlass in Höhe von CHF 60 Mio. hinterlässt, würden folgende Steuern anfallen (siehe Grafik in der PDF-Datei).

Fazit

Ob die Zukunftssteuer auf Bundesebene eingeführt wird, hat das Volk zu entscheiden. Vorerst bleibt es somit bei den kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuern.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns:

Ihr valfor TaxTeam


An article by Jil Suter

We use cookies to optimize our website for you and to be able to continuously improve it. Further information on cookies and data protection can be found here.