TaxPage - Individualbesteuerung – Welche Steuerfolgen ergeben sich für Sie?
Einleitung
Am 8. März 2026 hat die Stimmbevölkerung einen grundlegender Systemwechsel bei der Besteuerung von Ehepaaren bzw. eingetragenen Partnerschaften beschlossen: Sie werden nicht mehr zusammen, sondern jeder Partner individuell besteuert. Der Systemwechsel tritt spätestens am 1. Januar 2032 in Kraft. Welche steuerrechtlichen Folgen zu beachten sind und welche Planungsmöglichkeiten bestehen, wird nachfolgend erläutert.
Zivilrechtliche Gemeinschaft–steuerrechtliche Individualität
Ehepaare oder eingetragene Paare bilden zivilrechtlich eine Gemeinschaft und haben gemeinsam für den Unterhalt zu sorgen. Dies gilt auch, wenn ein Partner nur teilweise oder nicht erwerbstätig ist, z.B. wegen Krankheit. Die zivilrechtlichen Unterhalts- und Unterstützungspflichten während des Zusammenlebens können gerichtlich festgesetzt werden. Mit der Individualbesteuerung wird künftig jede steuerpflichtige Person unabhängig vom Zivilstand individuell besteuert. Damit werden Paare steuerlich nicht mehr als eine wirtschaftliche Einheit betrachtet und die familienrechtlichen Unterhaltsleistungen in Form von Geld, Hausarbeit oder Kinderbetreuung, werden bei der Besteuerung nicht mehr durch spezielle Abzüge berücksichtigt werden.
Aufteilung von Vermögenswerten und Einkünften
Vermögen und Vermögenserträge folgen den Eigentumsverhältnissen. Gemeinsame Bankkonti, Mit- oder Gesamteigentum an Grundstücken oder anderen Wertgegenständen sowie die entsprechenden Vermögenserträge wie Zinsen, Dividenden oder Mieterträge werden entsprechend den zivilrechtlichen Eigentumsverhältnissen anteilsmässig vom jeweiligen Partner zu versteuern sein. Dasselbe gilt mit den damit verbundenen Aufwendungen wie Depotgebühren oder Liegenschaftsunterhalt, welche von den Einkünften abgezogen werden können.
Abzug von Schulden und Schuldzinsen
Diejenige steuerpflichtige Person, welche den Darlehens- bzw. Kreditvertrag unterzeichnet hat, kann den Schuldbetrag sowie die Schuldzinsen abziehen. Zur künftigen Einschränkung des Schuldzinsenabzugs infolge Wegfalls des Eigenmietwertes verweisen wir auf die valfor TaxPage vom Januar 2026.
Kinderabzug und damit verbundene Abzüge
Die Abzüge für Kinder (Kinderabzug, Versicherungsabzug sowie Drittbetreuungskostenabzug) werden künftig in der Regel zwischen den Eltern hälftig aufgeteilt. Gleichzeitig wird der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer von heute CHF 6'800 auf CHF 12'000 angehoben.
Vorsorge
Sozialversicherungsbeiträge, Beiträge oder Einkäufe in die 2. Säule oder in die Säule 3a können von der versicherten Person abgezogen werden. Im Gegenzug sind die Leistungen, ob in From von Kapitalbezug oder Rente, ebenfalls nur von der versicherten Person (individuell) zu versteuern. Obwohl steuerrechtlich keine Wirtschaftsgemeinschaft mehr vorliegen wird, bleiben davon die zivilrechtlichen Bestimmungen unberührt, u.a. die hälftige Teilung der während einer Ehe bzw. eingetragenen Partnerschaft erworbenen Ansprüche im Falle einer Scheidung.
Einfluss auf Haftung und Verfahrensrecht
Mit dem Wegfall einer gemeinsamen Besteuerung fällt sowohl die solidarische Haftung für gemeinsame Steuern als auch das gegenseitige Akteneinsichtsrecht weg. Hingegen bleibt die zivilrechtliche Möglichkeit bestehen, vom (Ehe)Partner Auskunft über dessen Einkommen, Vermögen oder Schulden zu verlangen.
Fazit
Mit der Individualbesteuerung werden tendenziell tiefere (Zweit)-Einkommen steuerlich entlastet, hingegen Einkommen ab rund CHF 100'000 stärker belastet. Haushalte mit ähnlich hohen Einkommen beider Partner werden profitieren, während bei stark unterschiedlichen Einkommen (z.B. bei Einverdienerpaare) die Steuerbelastung eher steigen wird. Wie die Kantone die Individualbesteuerung umsetzen werden, ist derzeit noch offen. Weil Einkommen, Vermögen und Vorsorge künftig individuell betrachtet werden, gewinnt die Vermögens- und Steuerplanung von Paaren weiter an Bedeutung. Auch die Zuordnung von Vermögenswerten und Vermögenserträgen kann künftig einen grösseren Einfluss auf die effektive Steuerbelastung haben, wobei die Folgen von Vermögensübertragungen zwischen Partnern bei der Planung miteinzubeziehen sind.
Empfehlung
Für Steuerpflichtige lohnt es sich bereits heute, die möglichen Auswirkungen auf die eigene Einkommens-, Vermögens- und Vorsorgesituation zu analysieren. Eine frühzeitige Planung kann helfen, Risiken zu erkennen und steuerliche Chancen gezielt zu nutzen.
Ein Beitrag von Regina Schlup Guignard